Tierpatenschaft im Wildpark

Als Tierpatin oder Tierpate untersützen Sie die Tiere im Wildpark und kommen in den Genuss einer exklusiven Führung durch den Wildpark.

Tierpatenschaft im Wildpark

Neugeborenes Wisentkalb im Saarbrücker Wildpark - LHS

Neugeborenes Wisentkalb im Saarbrücker Wildpark - LHS

Neugeborenes Wisentkalb im Saarbrücker Wildpark - LHS

Werden Sie Tierpatin oder Tierpate im Wildpark Saarbrücken

Übernehmen Sie für Ihr Lieblingstier eine Patenschaft und unterstützen Sie den Wildpark und seine Tiere. Die eingenommenen Gelder sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die Versorgung und Unterhaltung der Tiere verwendet, das heißt für Futter-, Arztkosten und Gehegebau.

Tierpaten erhalten einen Patenschaftsvertrag, eine Urkunde mit einem Bild der Tierart und werden jährlich zu einem Rundgang mit dem Tierpfleger eingeladen. Der Name des Paten wird auf Wunsch auf der Patentafel am Wildparkeingang veröffentlicht.

Patenschaften können auch verschenkt oder auf andere Personen übertragen werden. Eine Patenschaft ist immer für ein Jahr gültig und kann anschließend verlängert werden.

Die Tiere im Überblick

Patenschaft für Patenschaft für ein Jahr Umgerechnet auf einen Monat
Lachtaube, Seidenhuhn oder Meerschweinchen 40 Euro 3,33 Euro
Fasan oder Kaninchen 50 Euro 4,17 Euro
Ziege oder Pfau 60 Euro 5,00 Euro
Schwarzwild (Wildschwein) oder Schaf 100 Euro 8,33 Euro
Pony, Esel, Muffelwild, Uhu, Schneeeule, Rotwild oder Damwild 150 Euro 12,50 Euro
Steinwild 200 Euro 16,33 Euro
Wisent 250 Euro 20,83 Euro
Luchs 300 Euro 25,00 Euro

Weitere Informationen über die Patenschaft

Als Tierpate erhalten Sie eine Patenschaftsurkunde mit einem Foto des jeweiligen Tieres sowie einen Patenschaftsvertrag. Während der Laufzeit der Patenschaft wird ihr Name im Eingangsbereich des Wildparks veröffentlicht.

Einmal im Jahr lädt der Wildpark Sie zu einem Rundgang mit einem Tierpfleger ein. Sie erhalten Informationen über die Wildpark-Bewohner und begleiten eine Futtertour. Dabei können Sie den Tieren mal ganz nah kommen.

Tierpatenschaften beziehen sich immer auf ein Jahr und können jeder Zeit verlängert werden.

Sie können die Patenschaft auch verschenken oder auf andere Personen übertragen lassen.

Sollte das Patentier sterben oder aus züchterischen Gründen an einen anderen Wildpark abgegeben werden, endet die Patenschaft nicht, sondern geht auf ein anderes Tier der gleichen Art über. Ein Rückerstattungsanspruch der Patenschaftsbeiträge ergibt sich dadurch nicht.

Kontakt

Für nähere Informationen erreichen Sie die Forstabteilung des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe unter +49 681 905-2310 oder -2311