Tierpatenschaft im Wildpark
Neugeborenes Wisentkalb im Saarbrücker Wildpark - LHS
Neugeborenes Wisentkalb im Saarbrücker Wildpark - LHS
Neugeborenes Wisentkalb im Saarbrücker Wildpark - LHS
Werden Sie Tierpatin oder Tierpate im Wildpark Saarbrücken
Übernehmen Sie für Ihr Lieblingstier eine Patenschaft und unterstützen Sie den Wildpark und seine Tiere. Die eingenommenen Gelder sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die Versorgung und Unterhaltung der Tiere verwendet, das heißt für Futter-, Arztkosten und Gehegebau.
Tierpaten erhalten einen Patenschaftsvertrag, eine Urkunde mit einem Bild der Tierart und werden jährlich zu einem Rundgang mit dem Tierpfleger eingeladen. Der Name des Paten wird auf Wunsch auf der Patentafel am Wildparkeingang veröffentlicht.
Patenschaften können auch verschenkt oder auf andere Personen übertragen werden. Eine Patenschaft ist immer für ein Jahr gültig und kann anschließend verlängert werden.
Die Tiere im Überblick
| Patenschaft für | Patenschaft für ein Jahr | Umgerechnet auf einen Monat |
|---|---|---|
| Lachtaube, Seidenhuhn oder Meerschweinchen | 40 Euro | 3,33 Euro |
| Fasan oder Kaninchen | 50 Euro | 4,17 Euro |
| Ziege oder Pfau | 60 Euro | 5,00 Euro |
| Schwarzwild (Wildschwein) oder Schaf | 100 Euro | 8,33 Euro |
| Pony, Esel, Muffelwild, Uhu, Schneeeule, Rotwild oder Damwild | 150 Euro | 12,50 Euro |
| Steinwild | 200 Euro | 16,33 Euro |
| Wisent | 250 Euro | 20,83 Euro |
| Luchs | 300 Euro | 25,00 Euro |
Weitere Informationen über die Patenschaft
Als Tierpate erhalten Sie eine Patenschaftsurkunde mit einem Foto des jeweiligen Tieres sowie einen Patenschaftsvertrag. Während der Laufzeit der Patenschaft wird ihr Name im Eingangsbereich des Wildparks veröffentlicht.
Einmal im Jahr lädt der Wildpark Sie zu einem Rundgang mit einem Tierpfleger ein. Sie erhalten Informationen über die Wildpark-Bewohner und begleiten eine Futtertour. Dabei können Sie den Tieren mal ganz nah kommen.
Tierpatenschaften beziehen sich immer auf ein Jahr und können jeder Zeit verlängert werden.
Sie können die Patenschaft auch verschenken oder auf andere Personen übertragen lassen.
Sollte das Patentier sterben oder aus züchterischen Gründen an einen anderen Wildpark abgegeben werden, endet die Patenschaft nicht, sondern geht auf ein anderes Tier der gleichen Art über. Ein Rückerstattungsanspruch der Patenschaftsbeiträge ergibt sich dadurch nicht.
Kontakt
Für nähere Informationen erreichen Sie die Forstabteilung des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe unter +49 681 905-2310 oder -2311