Baulückenkataster

Das Baulückenkataster der Landeshauptstadt soll mögliche unbebaute Nachverdichtungsreserven in der Stadt aufzeigen und somit den Eigentümerinnen und Eigentümern, potentiellen Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Immobilienfirmen etc. die Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern.

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Baukräne in Saarbrücken: Die Lebenshilfe baut eine neue Wohngruppe in Altenkessel - LHS

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Der Umgang mit dem weiteren Bedarf an Wohnraum ist eine der großen städtebaulichen Herausforderungen in Deutschland und der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Ein großes zu schöpfendes Potential besteht in der Bebauung von innerstädtischen Baulücken. Als Baulücke wird jener Bereich definiert, in dem eine Bebauung im Gegensatz zu den umliegenden Bereichen noch nicht stattgefunden hat.

Diese Baulücken sind in der Regel kurzfristig und ohne großen Erschließungsaufwand bebaubar. Hierdurch kann eine effiziente und nachhaltige Nutzung bereits bestehender Infrastruktur erfolgen und die Bebauung „auf der grünen Wiese“ sowie eine zusätzliche Flächenversiegelung am Siedlungsrand verringert werden.

Ziele des Baulückenkatasters

"Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern"

Das Baulückenkataster der Landeshauptstadt soll mögliche unbebaute Nachverdichtungsreserven in der Stadt aufzeigen und somit den Eigentümerinnen und Eigentümern, potentiellen Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Immobilienfirmen etc. die Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern.

Das Baulückenkataster dient damit einem der wichtigsten im Baugesetzbuch verankerten Planungsgrundsätze, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a Baugesetzbuch).

Diverse Gründe sprechen für die Nutzung von unbebauten bzw. geringfügig genutzten Grundstücken bzw. Baulücken im Innenbereich. So können bestehende Infrastruktureinrichtungen effizienter ausgelastet werden. Während die Kosten zur erstmaligen Herstellung von Straßen, Kanälen, Grün- und Spielanlagen etc. häufig von Investoren getragen oder im Rahmen von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden, sind die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung sowie die Instandsetzung und Erneuerung i.d.R. von der Kommune bzw. den Anliegern (Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter) zu tragen.

Durch die Aktivierung zusätzlicher Baulücken im Stadtgebiet kann auf neue, unterhaltsaufwendige Siedlungserweiterungen verzichtet und bestehende Infrastruktureinrichtungen besser ausgelastet werden, was finanziell den Bauwilligen, der Kommune und den Anliegern zu Gute kommt.

Darüber hinaus kann die Beseitigung von teilweise unansehnlichen Baulücken aus städtebaulicher Sicht das Orts- und Straßenbild positiv beeinflussen.

Inhalte des Baulückenkatasters

Im städtischen Baulückenkataster sind stadtweit alle bekannten unbebauten, untergenutzten und geringfügig bebauten Grundstücke dargestellt, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Die Baulücken werden im Geoportal der Landeshauptstadt dargestellt, die nach dem Auswählen der jeweiligen Baulücke folgende Informationen anzeigt:

  • Baulückenschlüssel
  • Gemarkung
  • Flur
  • Zähler
  • Nenner
  • Straßenname
  • Größe der Baulücke in Quadratmetern

Diese Informationen sind für die Öffentlichkeit im Geoportal frei zugänglich. Hierdurch wird möglichen Bauinteressierten und Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit gegeben, sich schnell und umfassend über geeignete Grundstücke im Stadtgebiet der Landeshauptstadt zu informieren.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung des Baulückenkatasters bildet § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gesetzgeber verfolgt hiermit das Ziel, die vorhandenen Potentialflächen in bestehenden Siedlungsbereichen für die Neuschaffung von Wohnraum zu mobilisieren.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken stellt lediglich Informationen zur Verfügung und bietet Anbietern und Nachfragern die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Sie tritt nicht als Makler auf und ist weder Vertragspartner noch Anbieter. Die Informationen zu den Objekten werden von den genannten Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen.

Datenschutz und Widerspruchsrecht

Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Angaben über die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der Baulücke.

Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Möglichkeit, der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulückenkataster zu widersprechen. Die entsprechenden Informationen werden dann aus dem Geoportal entfernt.

Das entsprechende Formular zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Baulücke im Baulückenkataster steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Alternativ kann es auch im Stadtplanungsamt abgeholt werden.

Hinweise

  • Ein Widerspruch hat ausschließlich Einfluss auf die Veröffentlichung der jeweiligen Baulücke im Geoportal.
  • Ein Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Planungseinstufung des Grundstückes, z.B. dessen planungsrechtliche Einstufung als Baulücke.
  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit der dargestellten Grundstücke ausgegangen.
  • Aus der Darstellung im Baulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Eine Bebaubarkeit der jeweiligen Grundstücke kann verbindlich ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Es ist unbekannt, ob seitens der entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse der jeweiligen Grundstücke besteht.
  • Alle Angaben im Baulückenkataster sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es kann vorkommen, dass eine Baulücke nicht im Baulückenkataster aufgenommen wurde. Dies kann per Mail an bauluecken@saarbruecken.de gemeldet werden. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Baulückenkataster dargestellte Baulücken mittlerweile bebaut wurden.

Häufiggestellte Fragen

Stadtplanungsamt

Baulückenkataster
Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken
St. Johann

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: bauluecken@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

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