Bebauungsplan "Bruch-Areal und Umfeld"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136.20.00 "Bruch-Areal und Umfeld“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.

Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

BBP_136.20.00_Stadtübersicht - LHS

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde in der Zeit vom 24. Februar 2024 bis einschließlich 24. März 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde außerdem im oben genannten Zeitraum während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 927 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen waren zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Erste Untersuchungsergebnisse sind in die Begründung integriert. Zudem wurde die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens sowie eines Verkehrsgutachtens beauftragt.

Während der Veröffentlichungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Ziel der Planung

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

In der Landeshauptstadt Saarbrücken, im Stadtteil St. Johann, befindet sich in zentraler Lage am Rotenbühl die Bruch-Brauerei. Nachdem die Brauerei-Nutzung auf dem Gelände an der Scheidter Straße aufgegeben wird, soll auf dem Gelände ein neues Quartier entstehen. Entlang der Scheidter Straße ist eine viergeschossige Bebauung geplant, sowie ein weiterer Gebäuderiegel im rückwärtigen Grundstücksbereich, wo sich heute das Marstallgebäude befindet. Verbunden werden sollen diese beiden Riegel über ein dreigeschossiges Gebäude im Westen. Die Erschließung erfolgt über die unmittelbar angrenzende Scheidter Straße, der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Privatgrundstück – in einer Tiefgarage – untergebracht werden.

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Planungsgebiet richtet sich derzeit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Demnach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit dem bestehenden Gebäudevolumina der Bruchbrauerei handelt es sich aber bereits heute um eine atypische Situation. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die zukünftige Bebauung des Bruch-Areals hat zudem Auswirkungen auf den Zulässigkeitsmaßstab in der angrenzenden Umgebung und löst eine Vorbildwirkung aus. Um städtebaulich nicht gewünschte Entwicklungen im weiteren Umfeld des Bruch-Areals auszuschließen, wurde der Geltungsbereich daher auf die östlich und westlich angrenzenden Grundstücke entlang der Scheidter Straße ergänzt. Die Bebauung in diesen Bereichen soll im Bestand festgeschrieben werden. Geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten sind auch hier möglich.

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das circa 2,3 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil St. Johann. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • Im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Im Heimgarten 19,
  • die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gustav-Bruch-Straße 10 bis 26 sowie die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke Gemarkung St. Johann, Flur 27, Flurstücksnummern 38/4, 38/6, 688/38, 689/41, 690/41, 41/5, 41/6 und 41/7.
  • im Osten durch die westliche Grenze des Ernst-Wagner-Wegs,
  • im Süden durch die Verkehrsfläche der Scheidter Straße (Straßenmitte),
  • im Westen durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Scheidter Straße 6.

Unterlagen zur Frühzeitigen Beteiligung

Veröffentlichung
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Bebauungsplan_Vorentwurf
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Begründung_Vorentwurf
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Verkehrsgutachten
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Schallt. Untersuchung
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