Bebauungsplan "GE Am Schanzenberg, Änderung"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113.05.01 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg, 1. Teiländerung" im Stadtteil Alt-Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, als Teiländerung des BBP Nr. 113.05.00 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg" beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Stadtübersicht - LHS

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Eine Kurzbegründung des Bebauungsplans wird vom 26. Februar 2024 bis 22. März 2023 während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Ziel der Planung

Geltungsbereich - LHS

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Anlass des Änderungsverfahrens ist die konkrete Planung eines Hochhauses im Baufeld GE3 des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 113.05.00 „Gewerbegebiet Am Schanzenberg“. Auf diesem östlichen von zwei Hochhausbaufeldern ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein 7-12-geschossiger Baukörper in geschlossener Bauweise und mit Baulinien nach Osten und Süden festgesetzt. 

Die aktuelle Planung für das östliche Hochhaus mit seinem Umfeld sieht neben einem Hochhaus den Erhalt der bestehenden ehemaligen Messehalle 1 und der Entréehalle in direkter Nachbarschaft vor. Daraus ergibt sich das Erfordernis, Abstandsflächen planungsrechtlich im Bebauungsplan abzusichern, da diese teilweise die bauordnungsrechtlichen Abstandsregelungen unterschreiten.

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

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Die Änderung des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von circa 0,35 Hektar.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

  • im Norden: durch die angrenzende Teilfläche GE2 (bestehender Gebäuderiegel)
  • im Osten: durch das Bestandsgebäude (Entréehalle) bzw. die festgesetzte Baugrenze innerhalb des GE1
  • im Süden: durch die angrenzende private Verkehrsfläche
  • m Westen: durch die angrenzende Teilfläche GE1

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Veröffentlichung
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Kurzbegründung
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Geltungsbereich
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