Briefwahl
Briefwahl vor Ort erledigen
Was galt für die Briefwahl (Stand 19. Februar)?
- Der rechtzeitige Postversand der Briefwahlunterlagen war nicht mehr gewährleistet. Wer seine Stimme zur Bundestagswahl 2025 per Brief abgeben wollte, sollte deshalb persönlich in einem unserer vier Briefwahllokale wählen.
- Zudem konnten Wählerinnen und Wähler jemanden bevollmächtigen (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung), der mit gültigem Lichtbildausweis in einem der Briefwahlbüros die Briefwahlunterlagen für maximal vier Personen entgegennimmt.
- Am 21. Februar 2025, 15 Uhr, wurde das Wählerverzeichnis bundesweit abgeschlossen. Die Beantragung der Briefwahl war dann nicht mehr möglich.
Tipp:
Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten, wenn möglich, nicht mit der Post verschickt, sondern persönlich in einem der vier Briefwahlbüros eingeworfen werden.
Hinweis:
Am Samstag, 22. Februar 2025, konnten in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr ausschließlich Personen, denen der Wahlschein nicht zugegangen war oder die den Wahlschein verloren hatten, einen neuen Wahlschein beantragen.