Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken
Saarbrücker Schloss - Peter Kerkrath
Saarbrücker Schloss - Peter Kerkrath
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Wahlhelfende gesucht
Für die Organisation und Durchführung der Neuwahl der Regionalversammlung benötigt die Landeshauptstadt rund 1.700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag in den 123 Urnenwahllokalen und 70 Briefwahllokalen in Saarbrücken helfen.
Wer darf in Saarbrücken wählen?
Bei der Neuwahl der Regionalversammlung sind in den Saarbrücker Wahllokalen alle Personen mit deutscher oder einer anderen EU-Staatsbürgerschaft wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwahnsitz im Regionalverband Saarbrücken leben. Wählen darf nur, wer in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein des Wahlkreises Saarbrücken vorlegt.
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Mit dem Stichtag am Sonntag, 19. Juli, wird das Wählerverzeichnis erstellt. Darin werden alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Ab Montag, 20. Juli, werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten Informationen zum Wahltag, dem Wahllokal und den Möglichkeiten zur Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für Briefwahlunterlagen.
Briefwahl
Ab Montag, 20. Juli 2026, sind die Briefwahlbüros in den Stadtbezirken Mitte, Dudweiler, Halberg und West geöffnet.
Informationen in leichter Sprache
Sie möchten mehr über die neue Wahl der Regional-Versammlung-Wahl Saarbrücken wissen? Klicken Sie diese Internet-Seite zur Wahl in Leichter Sprache
Hauptamt
WahlenGerberstraße 4 (4. OG/Dachgeschoss)
66111 Saarbrücken
Bus & Bahn: Rathaus, Johanneskirche
Telefon:
+49 681 905-1212
E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
Website:
https://www.saarbruecken.de/wahlen
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr