Schadstoffentsorgung und Ökomobil

Die Standplätze des Ökomobils finden Sie im Stadtplan unten.

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Foto: ZKE

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Wohin mit Opas Blattlaus-Tod, undefinierbaren Flüssigkeiten aus der Garage oder den Resten vom Holzschutzanstrich? Natürlich zum Ökomobil!

Schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 30 Liter oder 50 Kilogramm je Anlieferungstag) werden vom Ökomobil zweimal jährlich entsorgt.

Ökomobil in den Stadtteilen

Das Ökomobil steht zu festen Terminen in den meisten Stadtteilen von 14 bis 15 Uhr oder zwischen 15:15 und 16:15 Uhr an den bekannten Standorten (siehe auch Karte unten) bereit. Die Termine finden Sie unten. 

ACHTUNG: In den ZKE-Wertstoffzentren steht das Ökomobil nur freitags im ZKE-Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen 4 und montags im ZKE-Wertstoffzentrum in der Wiesenstraße 20.

Ökomobil in den Wertstoffzentren

Zusätzlich  steht das Ökomobil in den beiden ZKE-Wertstoffzentren:
freitags im ZKE-Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen 4 von 9 - 16:45 Uhr und
montags im ZKE-Wertstoffzentrum in der Wiesenstraße 20 von 9 - 16:45 Uhr.

Unsere Sortierhilfe hilft Ihnen zu entscheiden, welche Abfälle gesondert entsorgt werden müssen.

Die Standplätze des Ökomobils finden Sie im Stadtplan unten.

Einfach im Suchfeld unter dem Plan die gewünschte Straße eingeben und auf "Suchen" klicken. Mit dem Schieberegler links im Stadtplan können Sie die gewünschte Vergrößerung wählen. Ein Klick auf das Enstorgungssymbol öffnet eine Infobox mit Informationen.

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

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Mehr Infos: Datenschutzerklärung

Karte anzeigen

Fragen und Antworten zu Schadstoffen

  • Elektrogeräte

    Auch Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und müssen deshalb gesondert entsorgt werden:

    Große Elektrogeräte (ab Staubsaugergröße) wie z.B. Kühlschränke oder Waschmaschinen nimmt die Sperrgutabfuhr nach vorheriger Anmeldung (Tel. +49 681 905-7311) mit. Sie können sie natürlich auch in den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und in der Wiesenstraße anliefern. Dies ist für Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

    Kleinere Elektrogeräte bis etwa Staubsaugergröße können Sie ebenfalls in den ZKE-Wertstoffzentren kostenfrei abgeben oder zusammen mit großen Geräten kostenfrei von der Sperrgutabfuhr abholen lassen.

  • Medikamente

    Achtung: Viele Apotheken nehmen Altmedikamente nicht mehr entgegen. Im Zweifelsfall sollten Sie zunächst bei ihrer Apotheke nachfragen.

    Feste und pastöse Medikamente (z.B. Pillen, Zäpfchen, Kapseln, Salben) können per Restmülltonne entsorgt werden. Sie werden ordnungsgemäß verbrannt. Dasselbe gilt für flüssige Medikamente (z.B. Tropfen, Säfte, Sprays). Diese können zusätzlich auch in haushaltsüblichen Mengen beim ZKE-Ökomobil abgegeben werden.

    Medikamente zur Krebstherapie (Zytostatika) oder Chemikalien (z.B. zur Wunddesinfektion) dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Private Haushalte können Sie beim Ökomobil abgeben. Die gewerbliche Anlieferung ist nicht möglich.

  • Asbest

    Gesundheitsschädliche Asbestfasern finden sich noch heute z.B. in Isolier- und Dämmmaterial, Dacheindeckungen, Wandverkleidungen oder Blumenkästen, in Nachtspeicheröfen, alten Dichtungen und Isolatoren. Gelangen Asbestfasern in die Lunge, können sie schon bei geringer Belastung Lungenschädigungen auslösen und das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken erhöhen.

    Ein Asbestverdacht besteht, wenn Platten, Pappen, Schnüren oder Putze vor 1990 verarbeitet wurden und eine hellgraue, graue oder graubraune Färbung aufweisen. Asbesthaltige Materialien sind zudem leicht brüchig und man kann an den Bruchstellen meist mit bloßem Auge abstehende Fasern oder Faserbüschel erkennen. Gesundheitsschädlich ist nur das Einatmen der Asbestfasern, die durch die Zusammensetzung des Materials, Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden können.

  • Umgang mit Asbest

    Bitte bedenken Sie, dass asbesthaltige Abfälle beim Einatmen gesundheitsschädlich sind. Für den Umgang mit Asbest ist daher dichte Schutzkleidung und insbesondere Atemschutz dringend erforderlich.

    Weiterhin sind unbedingt die Bestimmungen der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 519: „Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ zu beachten. Gerade in Bezug auf die Staub-Minimierung gilt die TRGS 519 auch für private Arbeiten.

    In den TRGS 519 ist auch geregelt, dass Firmen, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen, ihre Sachkunde nachweisen müssen. Sämtliche gewerblichen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind den jeweiligen zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Wenn Sie für diese Arbeiten ein privates Fachunternehmen beauftragen, lassen Sie sich unbedingt den Sachkunde-Nachweis des Betriebes zeigen.
     
    Asbesthaltige Materialien dürfen nicht geworfen, geschnitten, geschliffen, gebrochen oder auf eine andere Weise beschädigt werden. Auch die Reinigung von verwitterten Asbestzementplatten sollte – wenn überhaupt – nur feucht und durch Fachbetriebe unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (TRGS 519) erfolgen. Eine Reinigung mit dem Dampfstrahler ist untersagt!

    Bei Verdacht auf unsachgemäße Entfernung asbesthaltigen Materials sollte unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden.

  • Asbest-Entsorgung

    Asbesthaltige Abfälle müssen beim Transport und der Entsorgung als solche gekennzeichnet sowie in spezielle Entsorgungssäcke für Asbest verpackt werden.

  • Asbest-Säcke erhalten Sie beim ZKE in drei Ausführungen

    Gegen Barzahlung in dem ZKE Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen 4.

    1. Für asbesthaltige Kleinteile: der Mini-Sack für SELBSTANLIEFERER in einer Größe von 70 x 110 cm (B x H) zum Preis von 23 Euro (brutto inkl. Entsorgung) bei Selbstanlieferung zum Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen. Keine Abholung möglich!

    Die Abholung folgender Säcke kann nur an einer mit einem 26-Tonner-LKW befahrbaren Grundstücksfläche erfolgen. Die Kosten für die Entsorgung betragen 34,30 Euro (brutto) pro 100 kg. Die Kosten für den Abtransport des jeweiligen Sackes betragen zudem 144 Euro (brutto). Hierfür erhalten Sie nach Abholung eine separate Rechnung.

    2. Der Standardsack hat eine Größe von 90 x 90 x 110 cm (L x B x H), ist würfelförmig und kostet 18 Euro (brutto).

    3. Für sperrige Wellplatten bieten wir zum Preis von 25 Euro (brutto) einen extra langen und flachen Asbest-Sack in der Größe 260 x 125 x 30 cm (L x B x H) an.

  • Dämmstoffe aus Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle)

    Dämmmaterial aus Mineralfasern (Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle) kann ebenfalls krebserzeugend sein. Bei mineralfaserhaltigen Dämmstoffen, die nach dem  Herstellungsjahr 2000 produzierten wurden, ist dies nicht mehr der Fall. Sie werden trotzdem nicht als Hausmüll, sondern als gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit nicht gefährlichen Inhaltsstoffen eingestuft. Da der Unterschied zwischen den gefährlichen und ungefährlichen Fasern nur durch teure Laboranalysen nachweisbar ist, werden diese Materialien vorsichtshalber immer als gefährlicher Abfall behandelt, mit entsprechend hohen Entsorgungsauflagen und -kosten.

    Entsorgung: In der Praxis werden Mineraldämmstoffe nahezu ausschließlich direkt von den Dachdeckern zu genehmigten Entsorgungsanlagen verbracht. In den ZKE-Wertstoffzentren ist deshalb keine Annahmemöglichkeit dafür vorgesehen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Entsorgungsmöglichkeiten unter Telefon: +49 681 905-7000.

  • Altöl (Motor-, Getriebe- und Hydrauliköl)

    Altöl (Motoren- und Getriebeöl) muss beim Neukauf im Geschäft zurückgegeben werden.

    Im Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen wird Altöl in fest verschlossenen Gebinden, insgesamt bis maximal 5 Liter, kostenpflichtig angenommen.

    Montags kann Altöl in haushaltsüblichen Menge auch kostenpflichtig am Ökomobil im Wertstoffzentrum Wiesenstraße abgegeben werden.