Erste Anlaufstellen

Wichtige Informationen und erste Anlaufstellen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Saarbrücken und im Saarland. 

Herzlich willkommen in Saarbrücken. Sie sind nun an einem sicheren Ort. Wir möchten Ihnen mit dieser Information helfen, sich schnell zurechtzufinden.

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1. Registrierung bei der Zentralen Ausländerbehörde

Wir bitten alle Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, sich in Lebach in der Landesaufnahmestelle bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes zu registrieren.

Für alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem gültigen Nationalpass ist ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Die Registrierung hilft jedoch, um schneller Hilfen zu bekommen.

Sie erreichen Lebach mit der Saarbahn oder mit dem Auto.

Telefon +49 681 5014204, von Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr, E-Mail: zab@lava.saarland.de (Betreff „Ukraine“)

Adresse und Anfahrt

Zentrale Ausländerbehörde

Registrierung
Schlesierallee 17
66822 Lebach

Telefon: +49 681 5014204

E-Mail: zab@lava.saarland.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
7.30 -16 Uhr

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2. Lebensunterhalt

Als registrierter Flüchtling haben Sie zunächst Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Auszahlung ist in Saarbrücken das Sozialamt des Regionalverbands zuständig. Wenn man einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten hat, wechselt man in der Regel zum Jobcenter. 

Sie können Fragen auf Deutsch beim Sozialamt telefonisch klären: 0681 506 4948 und 0681 506 4949, sowie per E-Mail: sozialamt@rvsbr.de. Seit März 2024 muss man beim Sozialamt einen Termin vereinbaren, wenn man ein Anliegen hat. 

Informationen können auch auf der Website des Regionalverbands abgerufen werden.

Regionalverband Saarbrücken

Sozialamt, Fachdienst Soziales
Europaallee 11
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 506-4948 oder +49 681 506-4949

E-Mail: sozialamt@rvsbr.de
Website: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/

Öffnungszeiten

Montag
8 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15 Uhr

Mittwoch
8 bis 12 Uhr
und 13.30 - 15 Uhr

Donnerstag
13.30 bis 17.30 Uhr

Freitag
8 bis 12 Uhr

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3. Wohnen

Wenn Sie bei Ankunft noch nicht über eine Unterkunft verfügen, erklären Sie bei der Registrierung in Lebach, dass Sie eine Unterkunft benötigen. Dann können Sie zunächst in der Landesaufnahmestelle bleiben und werden danach in eine saarländische Kommune zugewiesen.

Wohnungen

Wenn Sie in Saarbrücken eine Wohnung anmieten wollen, sollten Sie mit dem Sozialamt bzw. Jobcenter des Regionalverbands Kontakt aufnehmen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, um die Übernahme der Mietkosten zu klären. Die Höhe der Kostenübernahme orientiert sich an den Sätzen der anerkannten Kosten der Unterkunft.

Regionalverband Saarbrücken

Sozialamt, Fachdienst Soziales
Europaallee 11
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 506-4948 oder +49 681 506-4949

E-Mail: sozialamt@rvsbr.de
Website: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/

Öffnungszeiten

Montag
8 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15 Uhr

Mittwoch
8 bis 12 Uhr
und 13.30 - 15 Uhr

Donnerstag
13.30 bis 17.30 Uhr

Freitag
8 bis 12 Uhr

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4. Anmeldung beim Bürgeramt

Nachdem Sie sich bei der Ausländerbehörde registriert und eine Wohnung in Saarbrücken bekommen haben, melden Sie sich beim Bürgeramt an. Das müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die Wohnung erledigen.

Kontakt für Frauen und queere Menschen

Frauenbüro

Rathausplatz
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-1649
Fax: +49 681 905-2044

E-Mail: frauenbuero@saarbruecken.de
Website: frauenbuero.saarbruecken.de

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