
Plakatmotiv: Maske auf! - LHS
Bürgerservice - aber sicher! - LHS
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Unser Dashboard informiert auf einen Blick.
In den Publikumsämtern sowie in allen anderen Ämtern und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt entfällt die Maskenpflicht am Montag, 30. Mai. Zu den Publikumsämtern zählen zum Beispiel das Bürgeramt, das Standesamt, das Ordnungsamt oder das Stadtsteueramt.
Im Publikumsbereich städtischer Ämter wie dem Bürgeramt, dem Standesamt, dem Ordnungsamt oder dem Stadtsteueramt gilt die 3G-Regelung seit dem 16. Mai nicht mehr.
Die 3G stehen für: Geimpft, genesen oder getestet. Gilt die 3G-Regel, haben Personen Zutritt, die nachweisen können, dass sie vollständigt geimpft oder genesen sind oder ein aktuelles negatives Testzertifikat vorlegen können.
Eine Übersicht über Testzentren gibt es unter:
www.saarbruecken.de/testzentren
Infos zum Impfen und eine Übersicht mit Impfangeboten gibt es unter:
Infos zum Impfen »
Gilt die 2G-Regelung, haben nur Personen Zutritt, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind.
Eine Übersicht über Testzentren gibt es unter:
www.saarbruecken.de/testzentren
Infos zum Impfen und eine Übersicht mit Impfangeboten gibt es unter:
Infos zum Impfen »
Alle Ausnahmeregelungen, insbesondere in Bezug auf Impfung und Genesung, gibt es auf der Internetseite des Saarlandes: www.saarland.de/corona
Eine Übersicht über Testzentren gibt es unter:
www.saarbruecken.de/testzentren
Infos zum Impfen und eine Übersicht mit Impfangeboten gibt es unter:
Infos zum Impfen »
Betreiber und Verantwortliche müssen die Einhaltungen der 2G, 2Gplus und 3G-Regelung in Verbindung mit einem Lichtbildausweis der jeweiligen Person kontrollieren.
Bei Impfnachweisen gilt: Sie müssen in digital auslesbarer Form vorliegen. Den dazu erforderlichen QR-Code erhalten sie nach der Impfung im Impfzentrum oder beim Arzt. Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Apotheken den Nachweis bei der Vorlage des Impfpasses aus.
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, sind ausgenommen. Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung von der Schule.
Kinder, die bereits sechs Jahre alt sind und noch eine Kindertagesstätte bzw. Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen des freiwilligen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, sind ebenfalls ausgenommen.
2G-plus gilt für Besucherinnen und Besucher von Plfegeheimen und Krankenhäusern.
Impfmöglichkeiten in Saarbrücken:
www.saarbruecken.de/impfen
Im Publikumsbereich städtischer Ämter wie dem Bürgeramt, dem Standesamt, dem Ordnungsamt oder dem Stadtsteueramt gilt die 3G-Regelung seit dem 16. Mai nicht mehr.
Die Pflicht zur Vorlage der Impf-/Genesenen-Nachweise entfällt:
Arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Wichtige Regelungen zur Ein- und Rückreise aus und nach Frankreich finden Sie bei der Deutschen Botschft in Paris.
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Saarländischen Landesregierung
corona.saarland.deTäglich aktuelle Fallzahlen aus Saarbrücken und dem Regionalverband unter
regionalverband-saarbruecken.deOrtspolizeibehörde Saarbrücken
Großherzog-Friedrich-Straße 111
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
corona-ortspolizei@saarbruecken.de
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