Quarantänebescheinigung online beantragen

Sollten Sie eine Quarantänebescheinigung (sog. Absonderungsbescheinigung) benötigen, fordern Sie diese bei unserer Ortspolizeibehörde an. 

Personen, die die Mitteilung eines positiven Testergebnisses auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 aufgrund eines Tests mittels Nukleinsäurenachweis müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben.

Die Absonderung endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen ab der Vornahme der die Absonderungspflicht auslösenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis, sofern in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Die Verpflichtung sich in Quarantäne zu begeben ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Als Nachweis beim Arbeitgeber sollte das positive PCR-Testergebnis ausreichen.

Sollten Sie dennoch eine Quarantänebescheinigung benötigen, können Sie diese hier anfordern.

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