Bewohnerparkplakette
Parkplakette für eigenes Fahrzeug
Wenn Sie in den gekennzeichneten Gebieten mit Hauptwohnung gemeldet und Halter eines Fahrzeuges sind, können Sie beim Bürgeramt eine Bewohner-Parkplakette beantragen.
In Saarbrücken gibt es Bewohnerparkzonen (auch grüne Zonen genannt). Diese Bewohnerparkzonen bieten wohnortnahes Parken für die hier lebenden Menschen. Die Zonen erstrecken sich über Teile der Innenstadt und sind gesondert ausgeschildert.
Nicht auf den Bewohner zugelassene Fahrzeuge
Bewohnerparkausweise für Bewohnerparkzonen können auch für nicht auf den Bewohner zugelassene Privatfahrzeuge erteilt werden, wenn
- der Bewohner im Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und sonst kein Fahrzeug auf ihn zugelassen ist
und
- der Halter des Fahrzeuges bestätigt, dass dem Bewohner das Fahrzeug zur dauerhaften privaten Nutzung überlassen wird.
- Gleichzeitig muss der Halter bestätigen, dass er das Fahrzeug selbst nicht benötigt, da ein weiteres Fahrzeug vorhanden ist oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Hierüber sind Nachweise vorzulegen (Zulassungsbescheinigung, eine Monats-/Jahreskarte für den ÖPNV, oder ähnliches)
Hinweis
In den Bewohnerparkzonen im Innenstadtbereich herrscht hoher Parkdruck. Für die Prüfung, ob in diesen Fällen ein ob eine Bewohnerparkausweis ausgestellt werden kann, benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Informationen und Nachweise.
Dies sind:
- Zulassungsbescheinigung und Ausweis des Halters, so ist eine Verifizierung der Unterschrift auf der Nutzungsbestätigung möglich - Missbrauch kann vorgebeugt werden.
- Der Führerschein des Nutzers: Die Überlassung eines Fahrzeuges kann nur an einen Fahrzeugnutzer erteilt werden, der das Kfz auch bedienen kann und darf.
Parkplaketten-Nutzungsbestätigung
Hier können Sie die Vorlage für eine Nutzungsbestätigung als Pdf-Datei downloaden.
Infos zur Beantragung der Parkplakette
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Halter des Kfz (soweit Sie nicht Halter sind, benötigen Sie die Nutzungsbestätigung - siehe oben- und eine Kopie vom Bundespersonalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters)
- Standort Saarbrücken
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- Kfz-Zulassung
Gebühr:
- 23 Euro für ein halbes Jahr
- 30 Euro für ein Jahr
Hier können Sie die Parkplakette auch online beantragen.
Änderung nach Kfz-Wechsel, Umzug oder Verlust
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Halter des Kfz (soweit Sie nicht Halter sind, benötigen Sie die Nutzungsbestätigung - siehe oben- und eine Kopie vom Bundespersonalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters)
- Standort Saarbrücken
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Kfz-Zulassung
- alte Parkplakette
- Führerschein
Gebühr:
- 10 Euro
Verlustmeldung
Bei Verlust Ihrer Parkplakette nutzen Sie bitte folgendes Formular.
Hinweis
Da in den Bezirken Halberg und Burbach keine Bewohnerparkplätze eingerichtet wurden, können Sie in den entsprechenden Bürgerämtern keine Parkplaketten beantragen. Wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt City oder an das Bürgeramt Dudweiler.
Bürgeramt City
BewohnerparkenGerberstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-1549
E-Mail:
bewohnerparken@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
7.30 bis 12 Uhr - ohne Termin möglich
Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr
Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Hinweis
Eine Terminvereinbarung unter www.saarbruecken.de/terminebuchen oder Tel. +49 681 9050 ist notwendig.
Bürgeramt Dudweiler
BewohnerparkenAm Markt 1
66125 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 9052385
E-Mail:
bewohnerparken@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
7.30 bis 12 Uhr - ohne Termin möglich
Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr
Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Hinweis
Außer mittwochs Terminvereinbarung unter www.saarbruecken.de/terminebuchen oder Tel. +49 681 9050 notwendig.