Mittwoch, 17. November 2021

Landeshauptstadt unterstützt Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen mit Zuschüssen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken zahlt wieder einen freiwilligen Zuschuss an Saarbrücker Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, die stadtteilübergreifend tätig sind.

shutterstock

shutterstock

shutterstock

Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wurde am heutigen Mittwoch, 17. November, vom  Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Integration einstimmig beschlossen.

Wer ist kann Zuschüsse beantragen?

Die Zuschüsse erhalten Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen aus Saarbrücken, die auf die Prävention oder die Rehabilitation bei Krankheit oder die Bewältigung von schwierigen gesellschaftlichen Lebenssituationen abzielen.

„Mit der Auszahlung dieser freiwilligen Zuschüsse würdigt die Landeshauptstadt die unverzichtbare Arbeit dieser Organisationen in Saarbrücken.‟ Tobias Raab, Dezernent für Wirtschaft, Soziales und Digitalisierung

Tobias Raab, Dezernent für Wirtschaft, Soziales und Digitalisierung: „Mit der Auszahlung dieser freiwilligen Zuschüsse würdigt die Landeshauptstadt die unverzichtbare Arbeit dieser Organisationen in Saarbrücken und bietet zeitgleich einen Ausgleich für nicht gedeckte Kosten. Aufgrund der geltenden Corona-Auflagen hatten die Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen in diesem Jahr mit nicht eingeplanten Mehrausgaben zu kämpfen, die unser ursprünglich vorgesehenes Budget überstiegen. Um die Einrichtungen bei ihrer bedeutenden Arbeit zu unterstützen, hat die Stadtverwaltung im Sinne der Organisationen die Gesamtsumme für 2021 einmalig erhöht, sodass alle beantragten Zuschüsse in voller Höhe ausgezahlt werden können. Für das kommende Jahr wollen wir frühzeitig mit den Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen in den Dialog treten, um Bedarfe und Möglichkeiten zu besprechen.‟

Hintergrund

Die freiwilligen Zuschüsse werden aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates aus dem Jahr 1990 und der Beschlussfassung im Ausschuss für soziale Angelegenen und Integration jedes Jahr neu beschlossen und ausgezahlt. 

Interessierte Organisationen können den freiwilligen Zuschuss für das Jahr 2022 noch bis Donnerstag, 31. Dezember, beim Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales der Landeshauptstadt beantragen. Weitere Informationen zum Antrag und zu den Richtlinien gibt es online unter www.saarbruecken.de/selbsthilfegruppen-zuschuss.