Samstag, 9. April 2022

Bauleitplanung in Saarbrücken Alt-Saarbrücken

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113.02.45 "Erweiterung HTW/ Stadtwerkeareal“ beschlossen

HTW-Erweiterung / Werderstraße - LHS

HTW-Erweiterung / Werderstraße - LHS

HTW-Erweiterung / Werderstraße - LHS

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113.02.45 "Erweiterung HTW/ Stadtwerkeareal“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird nun für den nordwestlichen Teilbereich unter der Bezeichnung 113.02.47 „HTW-Erweiterung / Werderstraße“ weitergeführt. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.

Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Ziel der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) geschaffen werden. Um den Flächenbedarf der HTW zu erfüllen, ist westlich der Werderstraße ein Ersatzneubau der Gebäude 1 bis 3 (parallel zur Autobahn), 4 (mittlerer Finger) und 5 (westlicher Finger) vorgesehen. Darüber hinaus ist der Neubau eines Gebäudes mit voraussichtlich rd. 6.000 m² Bruttogeschossfläche an der Ecke Werder-/ Hohenzollernstraße als gleichzeitigem Auftakt bzw. Abschluss der Campusallee geplant.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 19.04.2022 bis 17.05.2022 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zur Planung können ab dem 19.04.2022 im Internet unter folgendem Link:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

eingesehen oder beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Äußerungen, Stellungnahmen und Rückfragen können schriftlich, per Mail vorgetragen oder telefonisch übermittelt werden.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift:  Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon  0681-905-4071 oder 905-4067

e-mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 09.04.2022

Uwe Conradt, Oberbürgermeister