Mittwoch, 27. April 2022

Jahresabschluss zum 31.12.2020 – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 KSVG

In seiner Sitzung vom 12.04.2022 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken folgende Beschlüsse gefasst:

(a)     Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 (mit einem Jahresüberschuss von 63.576.187,83 €) wird unter der Auflage festgestellt, dass die im Prüfungsbericht des Rechnungsprü-fungsamtes aufgeführten Beanstandungen korrigiert werden, sofern diese nicht bereits im Folgeabschluss, durch Zeitablauf oder sonstige Ereignisse ihre Erledigung gefunden haben. Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

(b)     Dem für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2020 verantwortlichen Oberbürger-meister, Uwe Conradt, wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprü-fungsamtes liegen an sieben Werktagen in der Zeit vom 28.04.2022 bis 06.05.2022 während der Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, Raum 324, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Saarbrücken, 20.04.2022

Uwe Conradt

Oberbürgermeister