Wohnung an-melden, ab-melden, um-melden

Sie können so eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Sie können so eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

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Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Wenn Sie neu nach Saarbrücken gezogen sind:

Sie müssen Ihre Wohnung

beim Bürger-Amt in Saarbrücken an-melden.

Sie müssen auch sagen:

Welche Menschen noch in der Wohnung wohnen.

 

Sie müssen auch beim Bürger-Amt melden:
 

  • Wenn Sie in ein anderes Land ziehen. 

    Sie müssen dann Ihre Wohnung ab-melden. 

    Und Sie sagen dem Bürger-Amt

    Ihre neue Adresse.
     
  • Wenn Sie in Saarbrücken um-gezogen sind. 

    Sie müssen dann Ihre Wohnung um-melden.
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Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Sie müssen sich nicht beim Bürger-Amt

in Saarbrücken melden:

Wenn Sie

in eine andere Stadt in Deutschland um-ziehen.

Sie melden dann Ihre neue Wohnung

beim Bürger-Amt in Ihrer neuen Stadt an.

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Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Sie können selbst zum Bürger-Amt gehen.

Oder Sie geben einem anderen Menschen

ein Blatt.

Und dieser Mensch geht für Sie zum Bürger-Amt.

Sie schreiben auf das Blatt:

  • Den Nach-Namen von dem Menschen. 

    Und den Vor-Namen.
     
  • Der Mensch darf die Wohnung

    für Sie an-melden.

    Oder ab-melden.

    Oder um-melden.
     
  • Und Ihre Unterschrift.

Der Mensch muss auch

Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
 

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Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Das kostet eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Sie müssen diese Sachen mitbringen

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Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Sie zeigen im Bürger-Amt diese Sachen:

  • Ihren Personal-Ausweis.
     
  • Die Personal-Ausweise

    von Ihren Mit-Bewohnern:

    Wenn Sie welche haben.
     
  • Eine Wohnungs-Geber-Bestätigung.
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Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Die Wohnungs-Geber-Bestätigung ist ein Blatt.

Ihr Vermieter muss das Blatt aus-füllen.

Und unterschreiben.

Sie haben dann eine Bestätigung

für Ihre Wohnung.

Das Blatt gibt es im Internet.

Sie können auf diese Internet-Adresse klicken:

www.saarbruecken.de/meldewesen

Wenn Sie dort

auf das Wort Wohnungs-Geber-Bestätigung

klicken:

Sie können das Blatt aus-drucken.

Infos über diesen Text

Michèle Gries
von Federrauschen | Lektorat & Textmanufaktur
hat diesen Text geschrieben.
Die Internet-Adresse ist: federrauschen.de

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.

Svenja Bur, Andreas Hemberger,
Selina Karaoglan und Klaus Leismann
haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.