Reisebedingungen

bitte die folgenden Hinweise unbedingt beachten!

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Lieber Reisegast,

die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der City-Marketing Saarbrücken GmbH, als Veranstalter Ihrer Reise, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt zu lesen.

Hinweise und Bedingungen

  • Zustandekommen des Reisevertrags

    Der Reisevertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung Ihnen gegenüber zustande.

    Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das wir uns 10 Tage gebunden sehen. Der Vertrag kommt dann entweder durch ausdrückliche Annahme dieses neuen Angebots oder durch Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises zustande.  

    Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies uns gegenüber schriftlich und gesondert zur Anmeldung erklärt haben.

  • Leistungen – Preise

    Unsere vertraglichen Leistungen und der geschuldete Reisepreis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Informationsbroschüre bzw. unserem unverbindlichen Angebot und den Angaben in der Reisebestätigung.
    Die Reise beginnt und endet an dem angegebenen Ankunfts- und Abreisetag. Die genauen Daten zur Beförderung (Abfahrts- und Ankunftszeit, mögliche Zwischenstationen und Anschlussverbindungen) werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt.

  • Zahlung des Reisepreises

    Innerhalb einer Woche nach Zugang unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Reisebeginn, nicht jedoch vor Übergabe der Reiseunterlagen zu zahlen.

    Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt zustande, sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet.   

    Voraussetzung für die Fälligkeit des Reisepreises ist in jedem Fall, dass Ihnen ein Sicherungsschein übergeben wurde. Mit diesem Sicherungsschein sind Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und die notwendigen Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Sicherungsgeber.  

    Zur Aushändigung des Sicherungsscheins sind wir nur dann nicht verpflichtet, wenn Ihre Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt. Dann wird der Reisepreis unabhängig von der Übergabe eines Sicherungsscheins unter den oben angegebenen Voraussetzungen fällig.   

    Wird der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach einer Mahnung durch uns innerhalb einer hierfür gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt, werden wir von unserer Leistungspflicht frei.

    In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der bei einem Rücktritt des Reisenden gemäß Ziffer 5 dieser Bestimmungen fälligen Stornogebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.  

    Bei den Pauschalangeboten "Schnuppertage" und "Wochenendspezial" sowie den Themen-Arrangements zahlen Sie die Hotelkosten direkt bei Ihrer Abreise im jeweiligen Hotel.

  • Leistungs- und Preisänderungen

    Eine nachträgliche Änderung der vereinbarten Reiseleistungen ist grundsätzlich nur durch schriftliche Vereinbarung mit Ihnen möglich.  

    Wenn nach Abschluss des Reisevertrags Änderungen und Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen unumgänglich werden und wenn diese nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diese Änderungen zulässig, sofern sie unerheblich sind und nicht den Gesamtcharakter der Reise verändern.  

    Nachträgliche Preisänderungen sind für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, oder für den Fall veränderter Wechselkurse möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.

    In diesem Fall werden wir Sie umgehend, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, hierüber informieren.  

    Sie haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% des Reisepreises ausmacht oder wenn sich die Reiseleistung erheblich ändert. Statt dessen können Sie auch die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise verlangen. Dies setzt allerdings voraus, dass wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Diese Rechte müssen unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend gemacht werden.  

  • Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden – Ersatzperson

    Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.  

    In diesem Fall haben wir das Recht, nach der Maßgabe der folgenden Bestimmungen Stornogebühren zu erheben:

    Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen nach dem in der Reisebestätigung angegebenen Datum fallen keine Stornogebühren an.   

    Bei einem späteren Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis.

    Hierfür erheben wir unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und einer gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung in der Regel folgende Rücktrittspauschalen:    

    bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
    ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
    ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
    ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
    ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises

    am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises  

    Sie sind jederzeit berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.   

    Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus oder einen Mietwagen gebucht haben, führt der Rücktritt eines der Teilnehmer unabhängig von den anfallenden Stornogebühren zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.  

    Tritt an die Stelle eines Reiseteilnehmers eine Ersatzperson, fällt aufgrund der hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € pro Person an. Der Vertragspartner und die von ihm gestellte Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Austausch des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen eine Teilnahme der Ersatzperson unmöglich machen.   

  • Rücktritt durch den Reiseveranstalter

    Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht möglich, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen, vorausgesetzt, wir haben die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten und können dies nachweisen.

    In diesem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot zu unterbreiten. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich unverzüglich den bereits gezahlten Reisepreis.

  • Höhere Gewalt

    Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien gemäß § 651 j BGB den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren Unruhen und bei Naturkatastrophen vor.

  • Gewährleistung

    Abhilfe:
    Sollte eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, also mangelhaft sein, sind Sie berechtigt, Abhilfe zu verlangen.

    Wir sind berechtigt, durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Bei unverhältnismäßigem Aufwand sind wir jedoch zur Verweigerung der Abhilfe berechtigt.

    Minderung:
    Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung); bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der vertragsgemäßen Reise zu ihrem wirklichen Wert gestanden haben würde.

    In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, Mängel umgehend zu melden. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Sollte diese nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.

    Die Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel vor Ort anzuzeigen.

    Kündigung:
    Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie in Ihrem eigenen Interesse am besten schriftlich den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer vorherigen Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

    Schadenersatz:
    Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

  • Haftung

    Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch Verschulden eines unserer Leistungsträger verursacht wurde.

    Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, bei denen es sich nicht um Personenschäden handelt, und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir pro Reiseteilnehmer ebenfalls bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

    Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir nicht. Dies gilt auch, wenn Personen der Reiseleitung an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

  • Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    Sämtliche vertraglichen Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise zustehen, verjähren in einem Jahr ab Reiseende.

    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende

    innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie die Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.  

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.  

    Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist uns gegenüber nicht wirksam

  • Visabestimmungen

    Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

  • Allgemeines

    Alle Angaben in unseren Broschüren werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht und entsprechen dem jeweiligen Stand bei Drucklegung.  

    Mit der Veröffentlichung neuer Broschüren werden die Angaben über Reisen und Termine aus den vorherigen Broschüren ungültig.  

    Die Ungültigkeit eines Teils dieser Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.   

  • Gerichtsstand und Rechtswahl

    Klagen gegen uns als Reiseveranstalter sind an unserem Sitz in Saarbrücken zu erheben. Ansprüche gegen einen Reiseteilnehmer werden von uns an dessen Wohnsitz gerichtlich geltend gemacht, es sei denn, es handelt sich bei dem Teilnehmer um einen Vollkaufmann, oder dieser hat nach Abschluss des Reisevertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. Dann ist Gerichtsstand Saarbrücken.

    Alle Reiseverträge mit uns unterliegen deutschem Recht.

Saarbrücken, Juli 2019

City-Marketing Saarbrücken GmbH