Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen

KISS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland

Die Landeshauptstadt Saarbrücken gewährt bei bestehen eines Finanzierungsdefizits Zuschüsse an Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.

Menschen in einer Gruppe - AdobeStock/Roman

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken vergibt Zuschüsse an Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen aus Saarbrücken, die auf die Prävention oder die Rehabilitation bei Krankheit oder die Bewältigung von schwierigen gesellschaftlichen Lebenssituationen abzielen.

Richtlinien zur Vergabe der Zuschüsse für Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen aus SB

Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien:

  • Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen, in denen sich Menschen mit den gleichen Problemen und deren Angehörigen – Freunden – KollegInnen gegenseitig unterstützen.
  • Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen, die parteipolitisch neutral und ohne Vorbehalte gegen Konfessionen und Nationalitäten arbeiten.
  •  Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen, die sich für hilfsbedürftige MitbürgerInnen mit sozial- und gesundheitspolitischen Problemen beschäftigen.
  • Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen, deren Mitglieder auch für Nicht-Mitglieder Hilfe anbieten.
Zuschuss hier beantragen
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Die Richtlinien

  • § 1 – Allgemeine Fördergrundsätze

    Die Landeshauptstadt Saarbrücken gewährt bei bestehen eines Finanzierungsdefizits Zuschüsse an Selbsthilfegruppen und Beratungs-einrichtungen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung von Zuschüssen oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht nicht. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist kein Ausfallbürge für anderweitige Finanzierungsanteile der geförderten Projekte.

    a) Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen soll sich insbesondere auf folgende Tätigkeitsfelder beziehen:

    • chronische Erkrankungen
    • psychosoziale Probleme
    • Behinderung
    • Sucht
    • Frauenselbsthilfe
    • Familienberatung/Eheberatung
    • Eltern-Kind-Selbsthilfe
    • Altenselbsthilfe
    • Jugendselbsthilfe
    • Soziokulturelle und ökologische Selbsthilfe
    • Selbsthilfe in besonderen sozialen Situationen – Trauer, Trennung, Scheidung

    b) Die von Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen angebotene Hilfestellung kann z. B. bestehen aus:

    • Bewältigung sozialer Folgen persönlicher Lebenskrisen, Krankheit und Behinderungen.
    • Stärkung der Selbstverantwortung und Eigenkompetenz Betroffener und deren Angehörigen.
    • Förderung des kritischen Umgangs mit Medikamenten, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln (Spielsucht, Internetsucht).
    • Vermeidung von sozialer Isolation und Vereinsamung – Motivierung sozial benachteiligter BürgerInnen zur Teilnahme am sozialen Leben.
    • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung für Menschen in besonderen Lebensumständen.
    • Schnelle Hilfe und Weitervermittlung in Notsituationen.
    • Hilfe zur medizinischen und sozialen Rehabilitation.
  • § 2 – Finanzierungsgrundsätze
    • Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt als institutionelle Förderung (sofern dies vertraglich geregelt ist) oder als teilweise Defizitdeckung für Projekte bzw. Aktivitäten der Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen.
    • Die Förderung ist für im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken angebotene Aktivitäten und Projekte bestimmt. Bei Einrichtungen, die ihre Dienste auch über Saarbrücken hinaus anbieten, sind die Kosten, die durch die Tätigkeit in Saarbrücken und für Saarbrücker Bürger entstehen, aufzuschlüsseln; nur für diese Kosten kann ein Zuschuss gewährt werden.
    • Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
    • Zuschüsse sind, soweit der Verwendungsnachweis Überschüsse ausweist bzw. wenn die Prüfung ergibt, dass die Einnahmen die förderfähigen Ausgaben überschreiten, zurückzuzahlen. Des Weiteren sind Zuschüsse zurückzuzahlen, wenn die Prüfung ergibt, dass dieselben zweckwidrig verwendet wurden.
  • § 3 – Förderfähige Kosten

    Förderfähige Kosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit den o. g. Arbeitsfeldern bzw. Hilfearten stehen, wie z. B.:

    • Projekte und Veranstaltungen, Gruppenaktivitäten wie Ausflüge
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Veröffentlichungen: Mitgliederzeitschrift, Abhandlungen zu gruppenspezifischen Themen
    • Sachkosten – Büromaterial, Kopierkosten, Büroeinrichtung, Telefon, Miete, Neuanschaffung von Möbeln, Bürogeräten
    • Honorare für Referenten, Ärzte, Psychologen
    • Personalkosten
    • Fortbildung der hauptamtlichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
    • Beiträge und Gebühren für Dachorganisationen und Wohlfahrtsverbände
    • Fahrtkosten
    • Renovierung
    • Startförderung bei Neugründung in Höhe von 100,-- €

    Kosten, die nicht gefördert werden können:

    • Bewirtungskosten
    • Spenden an Dritte
  • § 4 – Antragstellung und Erteilung der Zuschüsse
    • Der Antrag für das folgende Jahr ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars bis zum 31.12. des laufenden Jahres beim Amt für soziale Angelegenheiten der Landeshauptstadt Saarbrücken einzureichen.
    • Der Zuschussantrag muss sämtliche geplanten Ausgaben und Einnahmen für das zur Bezuschussung vorgesehene Projekt bzw. die institutionelle Förderung (sofern dies vertraglich geregelt ist) enthalten. Die geltend gemachten Kosten müssen durch Abrechnungen und Kalkulationen belegt werden.
    • Die Verteilung der Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und auf Beschluss des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Integration.
    • Für größere Anschaffungen, für die die gewährten Zuschüsse geltend gemacht werden, ist die Beschaffung nach den innerstädtischen Vergaberegeln – VOL/A – anzuwenden. Ein Vergabevermerk gemäß § 30 VOL/A ist zu fertigen und vorzulegen.
  • § 5 – Verwendungsnachweis
    • Der Verwendungsnachweis für die Mittel muss bis spätestens 31.03. des folgenden Jahres vorgelegt werden. Hierfür ist das entsprechende Formular zu verwenden, das mit der Auszahlungsbenachrichtigung versendet wurde. Bestandteil des Verwendungsnachweises ist ein qualifizierter Sachbericht, aus dem hervorgeht für welches Projekt bzw. institutionelle Förderung die Mittel verwendet und inwieweit die angestrebten Förderziele erreicht wurden.
    • Die einzelnen Beträge der Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des laufenden Jahres, für den der Zuschuss genehmigt wurde - sowohl über das Bankkonto als auch die Barkasse - sind aufzulisten und zu belegen. Diese Belege sind mit Nummern zu versehen und entsprechend beizufügen – sofern möglich und die Belege nicht bei einer anderen Stelle eingereicht werden mussten. Fehlende Belege sind durch Eigenbelege, die auch nummeriert sein sollen, zu ersetzen. Die Belege sind 10 Jahre aufzubewahren. Hierbei ist zu beachten, dass keine Verrechnungen erfolgen sollen.
    • Die LHS behält sich das Recht vor, vor Ort eine Einsicht und Prüfung der Originalbelege vorzunehmen.
    • Alle kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben sind darzulegen und zu belegen.
    • Wird der Verwendungsnachweis nicht eingereicht, können die gewährten Zuschüsse zurückgefordert werden.
    • Durch Unterschrift des Antragstellers werden die Richtigkeit der Angaben und die zweckmäßige Verwendung der Zuschüsse bestätigt.

Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen

KISS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland

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Die KISS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland bietet Beratung und Unterstützung für Selbsthilfegruppen. Sie ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Selbsthilfe: in schwierigen Lebenssituationen, bei seelischen Problemen oder einer chronischen Krankheit.

Auch das Thema der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen gehört zu den Aufgaben der Kontaktstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KISS beantworten Fragen wie: Welche Aktivitäten konkret gefördert werden, wer als örtliche/regionale Selbsthilfegruppe oder als Landesorganisation Anträge stellen kann und nach welchen Kriterien die Zuschüsse vergeben werden.

Kontakt:

KISS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen im Saarland

Futterstraße 27
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 9602130

E-Mail: kontakt@selbsthilfe-saar.de
Website: http://www.selbsthilfe-saar.de