Gestaltungsbeirat
Über den Gestaltungsbeirat
Neubau eines Reihenhauses in Saarbrücken (2018) – Architekturbüro 3bstoff – Michael Seiler & Michael Arend, Saarbrücken, Foto: Mark K. Kraemer - Mark K. Kraemer
Neubau eines Reihenhauses in Saarbrücken (2018) – Architekturbüro 3bstoff – Michael Seiler & Michael Arend, Saarbrücken, Foto: Mark K. Kraemer - Mark K. Kraemer
Neubau eines Reihenhauses in Saarbrücken (2018) – Architekturbüro 3bstoff – Michael Seiler & Michael Arend, Saarbrücken, Foto: Mark K. Kraemer - Mark K. Kraemer
Der Stadtrat hat im Dezember 2013 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Landeshauptstadt beschlossen.
Dieser soll zu einer qualitätsvollen, zeitgemäßen architektonischen Entwicklung in Saarbrücken beitragen. Er soll eine fachlich kompetente, sachlich geprägte und vor allem unabhängige Beratungsinstanz für Bauherren sein. Seine Aufgabe ist es, zeitgemäße Qualitätsansprüche zu formulieren und diese durch Beratung der Planer und Planerinnen und der Bauherrschaft zu verwirklichen.
Jährlich finden zwischen vier und sechs nicht öffentliche Sitzungen des Gestaltungsbeirates statt. Alle Bauvorhaben, die durch ihre Größenordnung und Bedeutung das Stadtbild prägen, sollen grundsätzlich an den Beirat verwiesen und dort besprochen werden. Ebenso kann der Bauausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken Projekte zur Beratung im Gestaltungsbeirat vorschlagen. Auch Bauherren und Bauherrinnen selbst können die Beurteilung eines Vorhabens durch den Gestaltungsbeirat beantragen. Die Beratung rein privater Bauvorhaben erfolgt dabei auf freiwilliger Basis und ist kostenlos.
Die Landeshauptstadt wird städtische Grundstücke in städtebaulich relevanter Lage nur noch dann verkaufen, wenn es für die Bebauung ein positives Votums des Beirates gibt.
Das Gremium „Gestaltungsbeirat“ besteht aus maximal vier Beiräten, den baupolitischen Sprechern und Sprecherinnen der Stadtratsfraktionen, dem Baudezernenten/der Baudezernentin und Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung.
Die Beiräte sind Architekt/-innen und Landschaftsarchitekt/-innen mit Wohn- und Geschäftssitz außerhalb des Saarlandes. Sie werden jeweils für drei Jahre berufen, eine Verlängerung für maximal eine weitere Periode ist möglich
Aktuelle Gestaltungsbeiräte sind:
- Frau Dipl.Ing Ursua Witry, Architektin / Echternach, Luxemburg
- Herr Prof. Heribert Gies, Architekt / Mainz
- Herr Prof. Johannes Kister, Architekt / Köln und Dessau
- Herr Dipl. Ing (FH) Dieter Pfrommer, Landschaftsarchitekt / Stuttgart
Die ersten Beiräte Architekt Christian Bauer / Luxemburg, Architekt Ferdinand Heide / Frankfurt und Prof. Jens Wittfoht / Stuttgart wurden nach vier Jahren mit herzlichem Dank für die intensive und gute Zusammenarbeit im Frühjahr 2018 verabschiedet.
Der Städtebaubeirat, der die Landeshauptstadt bei grundsätzlichen und konzeptionellen städtebaulichen Fragen ehrenamtlich berät und sich aus lokalen Akteuren zusammensetzt, hatte die Auffassung vertreten, dass ein unabhängiger Gestaltungsbeirat mit externen Fachleuten besser geeignet sei, konkrete Bauprojekte in der Landeshauptstadt wirkungsvoll und positiv zu beeinflussen.