Mietspiegel
Luftbild Wohnen am Anger - Planungsbüro
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Der Mietspiegel wird zu einer wichtigen Orientierungshilfe für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter.
Erster qualifizierter Mietspiegel entsteht
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erstellt mit der Unterstützung des erfahrenen Hamburger Forschungsinstituts FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH und wichtigen Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarktes ihren ersten qualifizierten Mietspiegel. Dieser soll voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 veröffentlicht werden.
Ein Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter und hilft in vielen Fällen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.
Schriftliche Befragung abgeschlossen
Der Mietspiegel wird auf der Grundlage von Wohnungsdaten errechnet, die die Landeshauptstadt mit Hilfe einer schriftlichen Befragung von Mieterinnen und Mietern sowie und Vermieterinnen und Vermietern von April bis Juni 2023 erhoben hat.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Mietspiegel?
Der Mietspiegel vergleicht die Mieten von Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde, setzt aber keine Mieten fest. Dazu werden im Mietspiegel die ortsüblichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche veröffentlicht.
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Gilt ein Mietspiegel für alle Wohnungen?
Nein, ein Mietspiegel kann nur für den frei finanzierten Wohnungsbau angewendet werden. Er gilt also nicht für Wohnungen die möbliert sind, in Wohnheimen angeboten werden oder staatlich gefördert sind. Außerdem muss die aktuelle Nettokaltmiete in den letzten sechs Jahren festgesetzt worden sein.
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Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Einen Mietspiegel nennt man „qualifiziert“, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet wurde und von der Stadt und/oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde. Mietspiegel ohne diese „Qualifizierung“ sind „einfache Mietspiegel“.
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Warum erstellt die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Alle Städte ab 50.000 Einwohnern müssen nach der Novellierung des Mietspiegelgesetzes einen Mietspiegel erstellen und regelmäßig fortschreiben. Die Landeshauptstadt erstellt einen qualifizierten Mietspiegel, um allen Interessierten einen möglichst genauen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten von Wohnungen in Saarbrücken zu ermöglichen.
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Wer erstellt den Mietspiegel?
Die Landeshauptstadt erstellt den Mietspiegel zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände in Saarbrücken. Im Einzelnen beteiligen sich der Mieterbund und die Mieterhilfe sowie Haus & Grund und der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
Die Vertreterinnen und Vertreter treffen sich regelmäßig in einem Arbeitskreis und besprechen die einzelnen Arbeitsschritte. Unterstützt wird der Arbeitskreis vom beauftragten Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH, das bereits viele Städte bei der Erstellung von Mietspiegeln unterstützt hat.
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Wie wird der Mietspiegel erstellt?
Der Mietspiegel wird aus Daten berechnet, die aus einer Befragung von Haushalten und Vermieterinnen und Vermietern stammen.
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Wer wird in Saarbrücken befragt?
Angeschrieben wurden zufällig ausgewählte Saarbrücker Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter (zusammen circa 15.000), die in Saarbrücken eine Wohnung vermieten.
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Was geschieht mit den Daten aus der Befragung?
Die Daten werden durch das beauftragte Institut anonymisiert ausgewertet. Die Befragungsunterlagen werden nach der Auswertung vernichtet.
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Müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an den Mietspiegel halten?
Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar, es dürfen durchaus niedrigere, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.
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Wo finde ich das aktuelle Mietspiegelrecht ?
Das aktuelle Mietspiegelrecht finden Sie unter
Bürgerliches Gesetzbuch § 558 ff.
Mietspiegelverordnung
Mietspiegelreformgesetz
Weitere Informationen und Kontakt
Lutz Haertel
Hauptamt
Telefon:
+49 681 905-3254
E-Mail:
lutz.haertel@saarbruecken.de

Foto Lutz Haertel - Lutz Haertel