Einbürgerung

Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einbürgerung.

Wie werde ich Deutsche/r?

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag nötig.

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen (in der Regel die Eltern).

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.

Vor der Abgabe des Antrags sollte ein Beratungsgespräch in der Behörde geführt werden. Das spart Zeit und Rückfragen.

Broschüre der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Einbürgerung

Hier finden Sie eine Broschüre der Landeshauptstadt Saarbrücken zum Einbürgerungsverfahren:

Ihr Kontakt zur Landeshauptstadt

Gina Eisenbarth

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1726
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Rene Jung

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1945
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Ulrike Thiry

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1624
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Antje Mundt

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1443
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Katharina Prietzel

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1517
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de