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Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist zuständig für die nachstehenden gewerberechtlichen Erlaubnisse nach § 34 c, 34 f, 34 h und 34 i der Gewerbeordnung (GewO), sofern die Firma oder der/die Antragsteller/in ihren/seinen Betriebssitz im Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken hat.
Diese Regelungen gelten für
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Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 111
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
ordnungsamt@saarbruecken.de
Montag
8:30 bis 12 Uhr
und
13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag, Freitag
8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Corona-Prävention: Eine Terminvereinbarung unter Tel. +49 681 9050 oder die 115, E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de wird empfohlen. Mehr Infos unter saarbruecken.de/corona.
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