Straßenmusik

Informationen, unter welchen Voraussetzungen Straßenmusik in der Saarbrücker Innenstadt erlaubt ist

Straßenmusik und Straßenkünstler sind lebendige Elemente für die Saarbrücker Innenstadt und die Fußgängerzone. Um jedoch Belästigungen der Anliegerinnen und Anlieger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäfte, Büros und  Gastronomiebetriebe einzuschränken, sind klare Regelungen für das Musizieren erforderlich.

Straßenmusiker benötigen für ihren Auftritt eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis. Die nachfolgenden Regelungen hierzu finden Sie auch in der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt.

Regelungen für Straßenmusik

  • Für Straßenmusik ist eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
  • Um den Antrag zu stellen,geht man persönlich zur Kulturinfo im Kulturamt, St. Johanner Markt 24, 66111 Saarbrücken, oder nutzt den nachstehenden Link zum Onlineformular. Bei einer Online-Beantragung informiert das Kulturamt per E-Mail, ob eine Erlaubnis für den gewünschten Spieltag möglich ist.
  • Es werden täglich bis zu zehn Erlaubnisse erteilt.
  • Die Erlaubnisse für montags bis freitags sind immer an den Tagen, an denen sie auch spielen wollen, abzuholen. Die Erlaubnisse für Samstage, Sonn- und Feiertage sind am jeweiligen Werktag davor bei der Kulturinfo im Kulturamt, St. Johanner Markt 24, 66111 Saarbrücken, zu den Öffnungszeiten, abzuholen. Auch bei einer Online-Beantragung müssen die Erlaubnisse in der Kulturinfo abgeholt werden.
    Die Öffnungszeiten der Kulturinfo sind: Montag bis Mittwoch: 9 bis 16 Uhr, Donnerstag, 8 bis 18 Uhr und Freitag, 9 bis 14 Uhr
    In der Fußgängerzone Reichs- /Bahnhofstraße sowie am St. Johanner Markt darf an folgenden Standorten musiziert werden:
  • Reichsstraße vor Kunstwerk, in Höhe Europagalerie
  • Bahnhofstraße in Höhe Passage zur Lambertstraße (Pizza Hut)
  • Bahnhofstraße in Höhe Futterstraße
  • Bahnhofstraße in Höhe Einmündung Fürstenstraße
  • St. Johanner Markt in Höhe Brunnen
  • Wenn die oben genannten Örtlichkeiten durch Sonderveranstaltungen belegt sind, darf hier nicht musiziert werden.
  • Es darf von 10 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 20.45 Uhr immer nur zur vollen Stunde musiziert werden. Von 10 Uhr bis 20 Uhr jeweils 30 Minuten lang (also zum Beispiel von 10 Uhr bis 10.30 Uhr, von 11 Uhr bis 11.30 Uhr usw.) und durchgängig von 20 bis 20.45 Uhr.
  • Nach jeder Pause/Spielzeit ist der Standort zu wechseln.
  • Elektroakustische Schallverstärker sowie Tonübertragungsgeräte aller Art dürfen nicht benutzt werden.
  • Jegliche im Zusammenhang mit den Musizierenden stehende Tätigkeiten in den konzessionierten Ausschank- und Verkaufsflächen ist untersagt (Auffordern zu Geldgaben, Geschenke, Spendenaktion oder ähnliches).

Onlineformular

Bei einer Online-Beantragung informiert das Kulturamt per E-Mail, ob eine Erlaubnis für den gewünschten Spieltag möglich ist. Die Erlaubnis holen Sie persönlich in der Kulturinfo ab. 

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Beantragung die Erlaubnis für die Straßenmusik am geplanten Spieltag bis spätestens 10 Uhr an der Kulturinfo, Sankt Johanner Markt 24 in 66111 Saarbrücken abgeholt werden muss. Ansonsten wird die Spielerlaubnis anderwärtig vergeben.

Übersicht über die Spielorte

Kartenansicht der Spielorte

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Adresse und Kontakt

Kulturinfo

Kulturamt
St. Johanner Markt 24
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4901

E-Mail: kulturamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 16 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 14 Uhr

 

 

 

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