Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 17.06.2025 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Donnerstag, 9. April 2026
Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz, die wegen des Ausbruchs der anzeigepflichtigen Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand in 66130 Saarbrücken am 17.06.2025 erlassen wurde, wird hiermit gemäß § 12 Absatz 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) sowie § 1 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgehoben.
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