Mittwoch, 22. Dezember 2021

Änderung der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 26.05.2020 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt
Oberbürgermeister

SATZUNG über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 16.02.1982

in der Fassung der Änderung vom 27.04.2021

Auf Grund des §12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2016 (Amtsblatt I Seite 840) sowie §§ 1, 5a der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung – BeKVO) vom 15.10.1981, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.11.2017 (Amtsbl. I S. 1007)  wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 folgende Satzung erlassen:

§ 1        
(1)  Öffentliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im städtischen Internetauftritt der Landeshauptstadt (www.saarbruecken.de).

(2)  Soweit  gesetzlich eine Bekanntmachung nach Absatz 1 nicht ausreichend ist, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung darüber hinaus im stadteigenen Amtsblatt.

§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Internet in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung vom 16.02.1982 in der Fassung der Änderung vom 26.05.2020 außer Kraft.

Saarbrücken, 27.04.2021

 

Uwe Conradt
Oberbürgermeister