Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Veröffentlichungspflicht der Landeshauptstadt bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb.

Vergebene Aufträge nach § 30 Abs. 1 UVgO

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Mitteilung über Auftragsvergabe nach § 30 Abs. 1 UVgO

Freitag, 9. Februar 2024

Eine Mitteilung des Informations- und Kommunikationsinstituts (IKS) der Landeshauptstadt Saarbrücken über die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Ausschreibungsbegleitung einer Segmentation Firewall und zur Konzeptentwicklung bei der Netzwerkmodernisierung des IKS

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Mitteilung über Auftragsvergabe nach § 30 Abs. 1 UVgO

Dienstag, 16. Januar 2024

Eine Mitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken Büro des Oberbürgermeisters und Internationale Beziehungen
"Projekt Common Ground SaarMoselle" (gefördert durch die Robert Bosch Stiftung) über die Organisation, Durchführung/Moderation und Nachbereitung der Experimentierphase Bürgerbeteiligung Common Ground SaarMoselle.

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Vergebene Aufträge nach §20 Abs.3 VOB/A

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro netto sind gem. §20 Abs.3 VOB/A für die Dauer von 6 Monaten auf der Internetseite folgende Angaben zu veröffentlichen.

Dachdeckerarbeiten Hauptfriedhof
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Feuerwache 1: Instandsetzung
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Sportzentrum Dudweiler: Kegelbahn
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